Was Sie über Sonderrechte und Sondersignale im Straßenverkehr wissen sollten!

Fahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn müssen Autofahrer Platz machen. Doch was wenn nur das blaue Blinklicht zu sehen ist? Gilt dann das selbe? ...

 

Formal gesehen nein, denn ein blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn gilt wie auch gelbes Blinklicht und soll vor Gefahren warnen. Gemäß Straßenverkehrsordnung § 38 gilt nur für Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn das sogenannte Wegerecht, d.h. der Anspruch das ihm die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen. Um jedoch Sie als Bürger nicht unnötig zu belästigen wird das Einsatzhorn des öfteren deaktiviert. Nichts desto trotz sollten Sie diesen Fahrzeugen aber Platz schaffen denn auch Sie könnten in eine Situation geraten in der jede Sekunde zählt oder in der Sie froh sind wenn Hilfskräfte schnell eintreffen. Müssen Sie hierfür über eine rote Ampel in eine Kreuzung einfahren ist auch dies legitim sofern es keine andere Möglichkeit zum Platz schaffen gibt.

Unterschied zu sonderrechten erklären

Weiterhin ist interessant das auch Feuerwehrkameraden mit Ihrem privaten PKW Sonderrechte haben. Hier ist das Sonderrecht allerdings klar vom Wegerecht zu unterscheiden. Das Sonderrecht räumt dem Fahrzeugfürer sehr wohl ein gegen die Staßenverkehrsordnung zu verstoßen hierbei ist jedoch eine gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Mit anderen Worten, wenn ein Feuerwehrkamerad mit erhöhter Geschwindigkeit durch den Ort fährt, eine rote Ampel überfährt und im Bereich eines Überholverbotes ein Fahrzeug überholt um im Einsatzfall möglichst rasch zum Gerätehaus zu fahren, dann ist das durchaus rechtmäßig. Sollte er hierbei jedoch ein Fahrzeug schneiden oder ein anderes Fahrezug deswegen scharf bremsen müssen so ist dies ganz klar ein Rechtsverstoß.

Zugriffe: 777