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Betreten von Eisflächen auf eigene Gefahr

Die Stadt Leipzig informiert:

Mit sinkenden Temperaturen und dem Zufrieren der Gewässer werden wieder viele Leipziger zum Spaziergang oder Schlittschuhlaufen auf das Eis gelockt. Das Amt für Umweltschutz weist deshalb darauf hin, dass ein Betreten der Eisflächen stets auf eigene Gefahr erfolgt.

Da Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen schwer einschätzbar sind, geben selbst dicke Eisflächen keine Garantie auf ausreichende Belastbarkeit. Für Schäden durch Unfälle auf vereisten Gewässern sowie für den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernehmen die Behörden keine Haftung. Die Verantwortung und die Kosten hat jeder selbst zu tragen.

Unberührt bleibt die Regelung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig: Das Betreten oder Benutzen der Eisflächen ist auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden.

Geschrieben von: Ferdy | 24. Januar 2019 |

Zugriffe: 7227

Hinweise zu Lagerfeuern

2017 LagerfeuerWarme Sonnenstrahlen, farbenfrohe Gärten, laue Abende. Wer verspürt da nicht die Lust nach einem gemütlichen Abend im Grünen am Grill oder Lagerfeuer? Egal ob im eigenen Garten oder auf einem der acht öffentlichen Grillplätze in der Stadt Leipzig, Vorsicht ist dabei geboten! Jeder der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Damit der Spaß nicht verdorben wird sind einige Pflichten und Regeln zu beachten. Wir verweisen an dieser Stelle nur auf einen kleinen Teil. Lang gelagertes Holz sollte vor dem Verbrennen nochmals umgeschichtet werden, da sich in der Zwischenzeit in den Hohlräumen kleine Tiere ihr Zuhause eingerichtet haben können. Das Verbrennen von Abfällen, Grünverschnitt, Laub und sonstigem behandelten Holz ist verboten. Ebenso sind ab der Waldbrandwarnstufe 4 (hohe Gefahr) Lagerfeuer verboten (§ 9 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig). Auf eine sichere Entfernung zu brennbaren Gegenständen und Objekten sollte auf jeden Fall geachtet werden, Funkenflug ist zu vermeiden. Ein geeignetes Löschgerät für den Notfall sollte man auch parat zu haben.

Geschrieben von: Ferdy | 15. April 2018 |

Zugriffe: 10326

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112 - einheitlicher Notruf in der EU seit 1991

Berlin – Sie ist ebenso markant wie einfach: Unter der Telefonnummer 112 erreichen Menschen in ganz Europa schnelle Hilfe. Zum 25. Geburtstag der europaweiten Einführung der kostenfreien Notrufnummer hat das Bundesministerium der Finanzen nun extra eine Briefmarke herausgegeben. Das Postwertzeichen zeigt – ebenfalls markant einfach – eine weiße Zahl auf rotem Grund. Die 45 Cent-Briefmarke ist ab dem Erstausgabetag 11. Februar 2016 an allen Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich. Dieser Tag ist der „Europäische Tag der 112“, der zum achten Mal stattfindet und den einheitlichen Notruf noch bekannter machen soll.

Geschrieben von: Ferdy | 02. Februar 2016 |

Zugriffe: 5874

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Die Bedeutung von Hydrantenschildern

Hydrantenschild kompr

Geschrieben von: Ferdy | 10. Dezember 2015 |

Zugriffe: 29183

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Sonderrechte im Straßenverkehr

Was Sie über Sonderrechte und Sondersignale im Straßenverkehr wissen sollten!

Fahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn müssen Autofahrer Platz machen. Doch was wenn nur das blaue Blinklicht zu sehen ist? Gilt dann das selbe? ...

 

Geschrieben von: Raik Kiepert | 05. April 2015 |

Zugriffe: 166

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