Die Stadt Leipzig informiert:
Mit sinkenden Temperaturen und dem Zufrieren der Gewässer werden wieder viele Leipziger zum Spaziergang oder Schlittschuhlaufen auf das Eis gelockt. Das Amt für Umweltschutz weist deshalb darauf hin, dass ein Betreten der Eisflächen stets auf eigene Gefahr erfolgt.
Da Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen schwer einschätzbar sind, geben selbst dicke Eisflächen keine Garantie auf ausreichende Belastbarkeit. Für Schäden durch Unfälle auf vereisten Gewässern sowie für den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernehmen die Behörden keine Haftung. Die Verantwortung und die Kosten hat jeder selbst zu tragen.
Unberührt bleibt die Regelung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig: Das Betreten oder Benutzen der Eisflächen ist auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden.
Wiederitzsch, zur Weihnachtszeit - Nun wird es wieder Zeit für unsere alljährlichen Hinweise zur Weihnachtszeit. Sie sind nicht erschöpfend, vielmehr sollen sie das Bewusstsein für die Gefahren schärfen.
Und los geht´s auch schon mit dem Weihnachtsbaum. Auch wenn sich dieser in einem unschuldig kräftigem grün in der Stube präsentiert besitzt er eine gewaltige Brandlast. Die Nadeln sind meist sehr trocken und verbrennen ähnlich einer Stichflamme. Im Nu stehen weitere Einrichtungsgegenstände in Flammen. Meiden Sie deshalb offenes Feuer in unmittelbarer Nähe des Baumes.
Warme Sonnenstrahlen, farbenfrohe Gärten, laue Abende. Wer verspürt da nicht die Lust nach einem gemütlichen Abend im Grünen am Grill oder Lagerfeuer? Egal ob im eigenen Garten oder auf einem der acht öffentlichen Grillplätze in der Stadt Leipzig, Vorsicht ist dabei geboten! Jeder der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt ist für die Folgen durch Brandschäden verantwortlich. Damit der Spaß nicht verdorben wird sind einige Pflichten und Regeln zu beachten. Wir verweisen an dieser Stelle nur auf einen kleinen Teil. Lang gelagertes Holz sollte vor dem Verbrennen nochmals umgeschichtet werden, da sich in der Zwischenzeit in den Hohlräumen kleine Tiere ihr Zuhause eingerichtet haben können. Das Verbrennen von Abfällen, Grünverschnitt, Laub und sonstigem behandelten Holz ist verboten. Ebenso sind ab der Waldbrandwarnstufe 4 (hohe Gefahr) Lagerfeuer verboten (§ 9 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig). Auf eine sichere Entfernung zu brennbaren Gegenständen und Objekten sollte auf jeden Fall geachtet werden, Funkenflug ist zu vermeiden. Ein geeignetes Löschgerät für den Notfall sollte man auch parat zu haben.
Berlin – Sie ist ebenso markant wie einfach: Unter der Telefonnummer 112 erreichen Menschen in ganz Europa schnelle Hilfe. Zum 25. Geburtstag der europaweiten Einführung der kostenfreien Notrufnummer hat das Bundesministerium der Finanzen nun extra eine Briefmarke herausgegeben. Das Postwertzeichen zeigt – ebenfalls markant einfach – eine weiße Zahl auf rotem Grund. Die 45 Cent-Briefmarke ist ab dem Erstausgabetag 11. Februar 2016 an allen Verkaufsstellen der Deutschen Post AG erhältlich. Dieser Tag ist der „Europäische Tag der 112“, der zum achten Mal stattfindet und den einheitlichen Notruf noch bekannter machen soll.